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Kooperationspartner
(Franchising) gesucht.
Wir sind mit unterem Produkt im Sicherheitsbereich
seit über 20 Jahre auf dem Markt.
Als unser Kooperationspartner haben Sie die
Möglichkeit mit uns zu wachsen.
Ihre Aufgabe ist es, versandfertige Geräte
herzustellen. Hierfür sind Lötkenntnisse und ein wenig technisches
Verständnis erforderlich. Sie werden nach versandten
Stückzahlen bezahlt und erreichen im Durchschnitt einen Stundenlohn
von EURO 60,-- Netto.
Wenn Sie mit uns kooperieren wollen, sollten Sie
eines beachten: Eine Franchising - Kooperation bedarf eines gewissen
Eigenkapitals von mindestens 10.000 Euro.
Gesucht werden auch Firmen mit freiem Personal und
Lagerräumen.
Viel Erfolg!
Allgemeines zum Markt :
Ungesicherte Schwimmbecken und Gartenteiche können
für kleine Kinder und Haustiere eine Gefahr sein.
Statistisch
gesehen rangieren tödliche Unfälle
durch Ertrinken bei kleinen Kindern hinter dem Verkehrsunfall
bereits an zweiter Stelle der Unfallskala.
In
Deutschland wurde durch unsere Öffentlichkeitsarbeit das Sicherheits-
bewusstsein geweckt. Mit dem in der Zwischenzeit ergangenem
Urteil vom Oberlandesgericht Köln, Az.: 13 U 18/93 findet unsere Aufklärungsarbeit
nun auch hier Unterstützung. Hierbei wird der Spieltrieb und die
Neugier der Kleinkinder berücksichtigt, denn der Schwimmbadeigentümer
haftet, wenn ein Kind unbemerkt über den Zaun steigt und es zum
Schadensfall kommt.
In Ländern, in denen seit Jahren Zäune
als Sicherheit vorgeschrieben sind, wird nach weiteren Alternativen
gesucht, denn Erfahrungswerte haben z.B. in Australien gezeigt, dass seit
bestehen der gesetzlich vorgeschriebenen Zäune, die Aufsichtspflicht am
Schwimmbecken vernachlässigt wurde und die Unfälle angestiegen sind.
Nachdem bis vor kurzem auch in USA die Einzäunung und Rollabdeckungen als
das wichtigste Ziel galt, musste man inzwischen feststellen, dass dies
allein nicht ausreicht und die Unfälle mit Todesfolgen alleine in
Kalifornien auf jährlich 100 angestiegen sind.
In Frankreich besteht
seit 31. 12. 2005 für alle 370.000 Swimmingpools "pool-alarm"
Pflicht !
In der Praxis wird ein vermisstes Kind erst
in dem umzäunten Schwimmbecken gesucht, nachdem die Suche an anderen
Orten erfolglos war. Hierbei kommt durch die zeitaufwendige Suche, die
durch ein Alarmsignal hätte vermieden werden können, leider allzu oft
jede Hilfe zu spät.
Besonders gefährdet sind Kinder bis zu
einem Alter von 7 Jahren, da sie sich bevorzugt Spielplätze suchen, die
von Erwachsenen verboten wurden. Hierbei wird der Ideenreichtum der
Kinder, Hilfsmittel zum überwinden eines Zaunes zu finden, von den
Erwachsenen meistens unterschätzt.
VIDEO
"Wachkoma"
VIDEO
"Schaedelhirntrauma"
Zur Vermeidung von solch tragischen Unfällen
kann beitragen. Durch einen lautstarken Alarmton werden die
Helfer sofort auf das hineingefallene Kind aufmerksam gemacht und es hat
alle Chancen mit dem Schrecken davonzukommen.
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